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Aufbauseminar noch nicht absolviert: Mit über 20 km/h erneut geblitzt – was sind die Folgen?

Veröffentlicht am 11. März 2020

Noch bevor man das Aufbauseminar absolviert hat wird man erneut mit über 20 km/h geblitzt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Zeitraum kann zu weiteren Maßnahmen der zuständigen Behörde führen, z.B. die Anordnung der MPU bis hin zur Verhängung eines Fahrverbotes. In jedem Fall kommt es zur Verhängung eines Bußgeldes und zur entsprechenden Eintragung in das Fahreignungsregister.

In der Probezeit führt die erste Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h zunächst dazu, dass sich die Probezeit verlängert. Die Fahranfänger müssen dann zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h wird eine MPU angeordnet und es erfolgt eine Verwarnung. Erfolgt eine dritter Verstoß dieser Kategorie droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieser Ablauf stellt den gewöhnlichen Ablauf dar. Erfolgt jedoch ein erneuter Verstoß bevor das Aufbauseminar absolviert wurde, können grundsätzlich weitere Probezeitmaßnahmen durch die zuständige Behörde ergriffen werden.

Verstöße vor Durchführung der Probezeitmaßnahmen

Wie verhält es sich jedoch, wenn eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h, noch bevor das Aufbauseminar absolviert wird, erfolgt?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob weitere Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, wenn die zunächst angeordnete Probezeitmaßnahme noch gar nicht durchgeführt wurde.

Die Behörde kann in diesem Fall tatsächlich weitere Maßnahmen anordnen. Das geht jedoch nur in bestimmten Fällen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich deutliche Eignungsmängel in Bezug auf das Führen von Kraftfahrzeugen zeigen oder sonstige schwerwiegend Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen bestehen. Dann liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde weitere Maßnahmen anzuordnen.

Welche Maßnahmen können vor der Durchführung des Aufbauseminars ergriffen werden?

Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, kann die zuständige Behörde die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen. In extremen Fällen kann auch ein sofortiges Fahrverbot ausgesprochen werden.

Ob im Einzelfall derartige Maßnahmen ergriffen werden hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung führt unabhängig davon zur Erhebung eines entsprechenden Bußgeldes und gegebenenfalls zur Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister.

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