So gut wie fast jeder Haushalt besitzt ein Fahrzeug und das sicher nicht nur zum Spaß. Viele sind täglich darauf angewiesen, weil sie entweder nur mit ihrem Auto zur Arbeitsstelle kommen oder das Fahrzeug als Arbeitsplatz definieren.
Und immer öfter muss die Entfernung von A nach B möglichst schnell erreicht sein. Das kann allerdings im Straßenverkehr schwerwiegende bis tödliche Folgen haben, weshalb der Gesetzgeber vorsorgliche Verhaltensregeln aufgestellt hat und Zuwiderhandlungen entsprechend sanktioniert. Dabei sind Verkehrsverstöße nach der Schwere der Vergehen kategorisiert. Besonders streng werden Verkehrsverstöße in der Probezeit (A-Verstöße) geahndet.
Fahrverbote sind das Resultat grober und beharrlicher Pflichtverletzung im Straßenverkehr und deshalb unter den schweren bis besonders schweren Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Sie werden im Normalfall für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten verhängt, je nachdem wie schwer die Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung zu werten sind (§ 25 Abs. 1 StVG).
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Bußgeldbescheide können fehlerhaft sein und diese Fehler sind nicht immer gleich ersichtlich. Um sicherzugehen, können Sie den Bescheid von einem Anwalt überprüfen lassen.
Sind die Angaben im Bußgeldbescheid fehlerhaft, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.
Sind die Angaben im Bußgeldbescheid korrekt, ist eine Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld ohne Vertretung durch einen Anwalt äußerst schwierig. Deshalb sollten Sie bei Fahrverboten unbedingt einen Beratungstermin beim Anwalt vereinbaren.
Nachdem Sie einen Anwalt den Sachverhalt genau geschildert haben, werden alle nötigen Schritte eingeleitet, um das Fahrverbot zu verhindern, denn in Ausnahmefällen kann das Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden.
Als Erstes sorgt der Anwalt dafür, dass der Einspruch fristgerecht innerhalb von 14 Tagen bei der Bußgeldstelle eingeht.
Vor Gericht wird dann der Sachverhalt durch den Anwälte ausführlich begründet.
Gründe, die eine Umgehung des Fahrverbots rechtfertigen, sind beispielsweise: Härtefälle, Augenblicksversagen und Verjährung des Bußgeldbescheids.
Hat ein ansonsten aufmerksamer Verkehrsteilnehmer als Ortsunkundiger eine Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen, so handelt es sich um ein kurzfristiges Versagen und somit um eine leichte Fahrlässigkeit. Auch bei einem „Rotlichtverstoß“, der auf einen Mitzieheffekt zurückzuführen ist, kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen.
Das Fahrverbot ist auch hinfällig, wenn der Bußgeldbescheid erst nach sechs Monaten im Briefkasten liegt. Hat zu der Ordnungswidrigkeit allerdings der Konsum von Alkohol oder Drogen geführt, beträgt die Frist bei Vorsatz ein Jahr.
Gemäß § 21 StVG begeht nicht nur derjenige eine Straftat, der ohne Fahrerlaubnis fährt, sondern auch der Fahrzeughalter, wenn er dies zulässt oder sogar anordnet. Beide – sowohl der Fahrer als auch der Halter des Fahrzeugs – müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen oder mit einer Geldstrafe. Außerdem kann das Tatfahrzeug beschlagnahmt werden und demjenigen, der bereits Fahrverbot hat, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
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