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Geschwindigkeitsüberschreitung: Wie ist die Rechtslage und welche Strafen drohen?

Veröffentlicht am 21. Dezember 2020

Für alle Straßen in Deutschland gibt es einheitlich geregelt sogenannte Geschwindigkeitsbegrenzungen, auch zulässige Höchstgeschwindigkeit genannt. Um die Einhaltung dieser Höchstgeschwindigkeiten zu kontrollieren, befinden sich heutzutage überall Blitzer. 

Werden diese Höchstgeschwindigkeiten überschritten, weil man zu schnell gefahren ist, und man wird geblitzt, kommt der Bußgeldkatalog zum Einsatz, den viele Autofahrer fürchten, da er die Verstöße auch mit dem Entzug des Führerscheins oder Punkten in Flensburg bestrafen kann. Kurz gefasst handelt es sich somit um eine Überschreitung der Geschwindigkeit, sofern der Tacho von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abweicht.

Welche Strafen drohen bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit?

Die Höhe des Bußgeldes und der folgenden Strafe richtet sich natürlich nach der tatsächlichen Überschreitung der Geschwindigkeit, die begangen wurde. Um etwaige ungenaue Messwerte auszuschließen, erfolgt noch ein Toleranzabzug in Höhe von 3km/h.
Dabei gilt die Grundregel, dass jegliche Verstöße innerorts weitaus teurer geahndet werden als außerorts. Das liegt daran, dass innerorts oft mit Fußgängern gerechnet werden muss und somit eine erhöhte Gefahr vorliegt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts, die bei 50km/h liegt, ist bis 20km/h Abweichung zu schnell noch relativ milde. Der Höchstbetrag für das Verwarngeld beträgt dabei 35€.

Ab 21km/h zu viel sieht es dann allerdings schon anders aus, denn dann ist ein Punkt in Flensburg fällig. Die Geldstrafe steigt in diesem Bereich ebenfalls bereits auf 80€ an. Mit 26km/h bis zu 30km/h zu schnell kann unter Umständen sogar schon ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Geschwindigkeitsverstoß schon zum 2. Mal im Jahr erfolgt ist. Wird die Geschwindigkeit zum ersten Mal bis zu 30km/h überschritten, bleibt das Fahrverbot in der Regel aus.

Ist der Fahrer mit einem Geschwindigkeitsverstoß über 61km/h geblitzt worden, wird der Führerschein für 3 Monate abgegeben. Auch die Bußgelder sind in den Fälle, wo die Geschwindigkeit deutlich überschritten wurde, sehr hoch gestaffelt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

Außerorts fallen die Strafen und Bußgelder oft etwas milder aus als innerorts. Wird auf der Autobahn zum Beispiel um über 70km/h zu schnell gefahren, zieht dies ein Strafgeld in Höhe von 600€ mit sich, während eine zu schnelle Fahrt innerorts um 70km/h zu viel bereits 680€ kostet.
Ebenfalls geringer fällt die Strafe bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 31km/h bis 40km/h aus. Außerorts erhält man für diesen Verstoß einen Punkt in Flensburg, innerorts direkt zwei.

Um was handelt es sich bei den gefürchteten Punkten in Flensburg?

Bei den sogenannten Punkten in Flensburg handelt es sich im Grunde genommen um eine Art Datenbank, die alle Leute erfasst, die schwerere Verkehrsverstöße begangen haben. Als Autofahrer kann man Punkte erhalten, wenn man hohe Überschreitungen der Geschwindigkeit begeht, aber auch Rotlichtverstöße, Verstöße gegen den notwendigen Abstand, Handy am Steuer sowie Halt- und Parkverstöße.
Es handelt sich dabei um ein 8-Punkte-System1-3 Punkte gelten noch als grüner Bereich, allerdings gilt man auch in diesem Bereich bereits als vorgemerkt. Ab 4 Punkten gibt es eine Ermahnung, während ab sechs Punkten eine schriftliche Verwarnung erfolgt. Diese sollte man auch als sehr ernst betrachten, da bei 8 Punkten der Führerschein entzogen wird.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit erhaltene Punkte wieder abzubauen. Wer bis zu fünf Punkte auf seinem Konto hat, der kann an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und so einen Punkt wieder abbauen.
Zudem gibt es gesetzlich vorhergesehene Fristen, an denen die Punkte von selbst verfallen. Wie lange es dauert, bis ein Punkt von selbst aus dem Register gelöscht wird, hängt dabei ab, für welches Delikt und welchen Verstoß man die Punkte erhalten hat.
Hat man einen Punkt für eine Ordnungswidrigkeit erhalten, so löscht sich dieser nach 2,5 Jahren von selbst.
Erhielt man zwei Punkte in einem Verfahren, so verdoppelt sich die Löschfrist auf 5 Jahre.
Bekam man als Strafe ganze drei Punkte, so löschen diese sich erst nach 10 Jahren. Daher ist es sinnvoll in diesem Fall mit einem Fahreignungsseminar selbstständig die Punkte abzubauen.

Kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?

Selbstverständlich lassen sich Einblicke in das Register nehmen.
Dies geschieht ganz einfach per Post mit dem Formular, welches man auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes ausdrucken kann. Beilegen muss man einfach nur eine Kopie seines Personalausweises.
Man kann aber auch direkt in den Zentralen in Flensburg oder Dresden direkt vor Ort eine Auskunft erhalten.
Wer bereits über ein Kartenlesegerät für seinen Personalausweis besitzt, der kann die Auskunft sogar direkt zuhause einzusehen.

Wie funktioniert ein Bußgeldverfahren überhaupt?

Die meisten Leute wissen, für welche Verstöße es welche Geldstrafen gibt. Doch nur die wenigsten Leute wissen, wie ein Bußgeldverfahren überhaupt abläuft.
Hat ein Blitzer zugeschlagen und einen persönlichen Verstoß geahndet, so wird nach mehreren Wochen ein Anhörungsbogen nach Hause zugesendet. Die Anhörung soll dazu dienen, dass unter anderem der richtige Fahrer dem Verstoß zugeordnet wird. Anders als im Glauben von vielen, wird nämlich nicht der Halter bestraft, sondern nur der tatsächliche Fahrer.
Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten, wenn in dieser Zeit keine weiteren Bearbeitungen durch die Behörde vorgenommen werden. Somit muss der Anhörungsbogen innerhalb der drei Monate nach dem Verstoß zugesendet werden. Damit verlängert sich die Frist um weitere drei Monate.

Da ein Anhörungsbogen mit der verbundenen Anhörung bei vielen Leuten den Gedanken weckt, dass sie dazu verpflichtet sind den Bogen auszufüllen, ist vielen gar nicht klar, dass der Anhörungsbogen auch ignoriert werden kann.
Die betroffenen Personen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren müssen sich nämlich nicht selbst belasten und können die Aussage auch verweigern. Auch ein Anwalt rät oft davon ab, dass man den Bogen ausfüllt. Denn man selbst hat überhaupt keine Informationen darüber, welche Beweise den Behörden vorliegen oder ob überhaupt Beweise vorliegen. Das Einzige wozu ein Anwalt rät ist, dass die Personalien angeben werden müssen. Die Bekanntmachung der eigenen Personalien stellt nämlich eine Pflichtangabe dar, die man nicht verweigern kann.

Oftmals kehrt für längere Zeit Ruhe ein. Allerdings ist das Verfahren dann meist nicht auf Eis gelegt. Im Hintergrund forschen die Behörden oftmals genauer und wenn gegen den Fahrer der Verdacht besteht, dass er tatsächlich den Verstoß begangen hat, wird der Bußgeldbescheid erlassen.
Auch beim Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit, dass innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden kann.
Es ist in der Tat oft von Nutzen, wenn ein Anwalt über den Bescheid einmal drüber schaut. Er kann genau prüfen, ob die Geldstrafe zu hoch oder sogar zu Unrecht angesetzt worden ist. Wurde Einspruch eingelegt und es folgt keine weitere Rückmeldung zum Verfahren, so kann davon ausgegangen werden, dass der Einspruch erfolgreich war und das Verfahren geschlossen wurde.

Ob sich ein Einspruch im Verfahren lohnt oder ob nicht doch besser darauf verzichtet werden sollte, da ein abgelehnter Einspruch sehr hohe Kosten mit sich zieht, sollte am besten mit einem Juristen, der im Bereich Verkehrsrecht sehr sicher ist, besprochen werden, da er die Kosten und die Chancen am genausten miteinander abwiegen kann.

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