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SOFORTHILFE

Was bedeutet die Zahlung des Verwarnungsgeldes „innerhalb einer Woche“?

Veröffentlicht am 21. Dezember 2020

Bei geringfügigen Verkehrsverstößen sind die Behörden dazu ermächtigt, statt eines teuren Bußgeldes zunächst ein vergleichsweise geringes „Verwarnungsgeld“ gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegen den Betroffenen zu verhängen.

Dieses Verwarnungsgeld ist für den Verkehrssünder auch deshalb im Vergleich zum Bußgeld vorteilhaft, weil beim Verwarnungsgeld noch keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen anfallen. Allerdings darf sich der Betroffene nicht zu viel Zeit lassen: Das Verwarnungsgeld muss innerhalb einer Woche nach Zahlungsaufforderung bezahlt werden!

Was die Zahlung des Verwarnungsgeldes „innerhalb einer Woche“ konkret bedeutet 

Die relativ kurze Frist von einer Woche hat den Zweck, den Zahlungsvorgang so schnell und unbürokratisch wie möglich über die Bühne zu bringen und anfallenden Verwaltungsaufwand möglichst zu vermeiden. Die Verwarnung ist eine Art „Entgegenkommen“ der Behörde: Der Betroffene zahlt einen vergleichsweise geringen Betrag und dafür ist der entstehende Verwaltungsaufwand sehr gering.

Innerhalb der Wochenfrist leitet die Bußgeldstelle keine weiteren Ermittlungen gegen den Betroffenen ein. Wenn das Verwarnungsgeld allerdings zu spät bezahlt wird, dann wird die Verwarnung rechtlich gesehen überhaupt nicht wirksam. Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass die Behörde einen Bußgeldbescheid erlässt und auf den Betroffenen damit weitere Kosten zukommen. Ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenvereinbarung ist beim Verwarnungsgeld grundsätzlich nicht möglich.

Was Sie tun sollten, wenn die Frist verstrichen ist

Die Gründe, warum der Betroffene die Frist verstreichen lässt, können vielfältig sein: Der Betroffene könnte beispielsweise zum Zeitpunkt der schriftlichen Zahlungsaufforderung im Urlaub, im Krankenhaus oder beruflich unterwegs sein. In diesen Fällen ist der Schuldner dann oftmals nicht in der Lage, vom Schreiben der Behörde rechtzeitig Kenntnis zu nehmen.

Doch es gibt die Möglichkeit einer Schadensbegrenzung: Zunächst sollten Sie den Geldbetrag natürlich umgehend überweisen und die Bußgeldstelle über die verspätete Zahlung informieren. Sie sollten also bei der Behörde anrufen oder dort persönlich vorsprechen und dem zuständigen Sachbearbeiter die Gründe erklären, warum Sie die einwöchige Zahlungsfrist nicht einhalten konnten. Bei entschuldbaren Gründen zeigen sich die Behördenmitarbeiter in vielen Fällen kulant und akzeptieren die verspätet eingegangene Zahlung. Zur Untermauerung Ihrer Argumentation ist es hilfreich, entsprechende Belege wie z.B. Buchungsunterlagen der Urlaubs- bzw. Geschäftsreise oder Unterlagen des Krankenhauses vorlegen zu können.

Beachten Sie jedoch: Auch bei entschuldbaren Gründen haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihre verspätet eingegangene Zahlung von der Bußgeldstelle akzeptiert wird! Sollte also dennoch gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen werden, können Sie grundsätzlich nichts dagegen unternehmen, den erhöhten Betrag zahlen zu müssen. Dies sollten Sie auch tun, um zu verhindern, dass noch weitere Kosten wie Mahngebühren und Gerichtskosten auf Sie zukommen.

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