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	<title>Uncategorized Archive | Bussgeld-Kontrolle</title>
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	<description>Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler!</description>
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	<title>Uncategorized Archive | Bussgeld-Kontrolle</title>
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		<title>Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Ablauf und Folgen</title>
		<link>https://bussgeld-kontrolle.de/einspruch-gegen-bussgeldbescheid-ablauf-und-folgen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kemal Su]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:40:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer einen Bußgeldbescheid, etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, kann binnen zwei Wochen nach Erhalt Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Doch wie geht es dann weiter? Sollte der Einspruch zulässig sein, welche Folgen ergeben sich? Die Behörde entscheidet nicht selbst über den Einspruch. Der Einspruch führt zu einer gerichtlichen Überprüfung, bei&#8230;</p>
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<p><strong>Wer einen Bußgeldbescheid, etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält, kann binnen zwei Wochen nach Erhalt Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Doch wie geht es dann weiter? Sollte der Einspruch zulässig sein, welche Folgen ergeben sich?</strong></p>



<p></p>



<p>Die Behörde entscheidet nicht selbst über den Einspruch. Der Einspruch führt zu einer gerichtlichen Überprüfung, bei der jedoch nicht das Verwaltungsgericht zuständig ist. Das Amtsgericht in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat entscheidet, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Hierbei wird dem Betroffenen der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, denn der Bußgeldbescheid ist in seiner Wirkung durchaus mit dem im Strafrecht existierenden Strafbefehl zu vergleichen. Der Unterschied besteht darin, dass der Strafbefehl durch das Gericht erlassen wird und eine Straftat ahndet, wohingegen der Bußgeldbescheid durch eine Verwaltungsbehörde erlassen wird und eine Ordnungswidrigkeit ahndet. Der Adressat wird jedoch gleichermaßen betroffen.&nbsp; Durch die gleiche Wirkung darf der Anspruch auf rechtliches Gehör daher nicht durch ein Widerspruchsverfahren bei&nbsp; der Behörde selbst erschwert werden.</p>



<p></p>



<p></p>



<p><strong>WIE LÄUFT DAS VERFAHREN AB?</strong></p>



<p>Zunächst kann die Behörde entscheiden, ob sie den Bußgeldbescheid zurück nimmt. Tut sie das nicht, leitet sie den Einspruch über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht weiter. Die Staatsanwaltschaft kann jedoch zunächst eigene Ermittlungen anstellen.</p>



<p>Das Amtsgericht prüft zunächst, ob der Einspruch zulässig ist. Ist der Einspruch zulässig, kommt es zur eigentlichen Entscheidung in der Sache.</p>



<p>Da keine Überprüfung der Behördenentscheidung selbst stattfindet, ist der Einspruch kein Rechtsmittel im eigentlichen Sinne. Das Gericht prüft nur die Tat selbst. Es handelt sich daher nicht um einen Verwaltungsprozess, in dem lediglich die Behördenentscheidung Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist. Dabei wird aus der Behördenentscheidung die Anschuldigung in diesem Verfahren. Der Bußgeldbescheid übernimmt im Einspruchsverfahren also die Aufgabe einer Anklageschrift, wie man sie aus dem Strafrecht kennt. Das Verfahren ist ein Erkenntnisverfahren, in dem das Gericht eine selbstständige Beweisaufnahme durchführen kann und und auf Grund des Amtsermittlungsgrundsatzes unter Umständen sogar muss und nicht nur an das von der Behörde ermittelte gebunden ist. Das Gericht kann die bereits erlangten Erkenntnisse jedoch verwenden. Es besteht die Möglichkeit ein schriftliches Verfahren durchzuführen oder eine mündliche Hauptverhandlung. Im mündlichen Verfahren gilt das Verbot der Verschlechterung&nbsp; nicht. Das kann zur Folge haben, dass der Betroffene unter Umständen mit Abschluss des Verfahrens schlechter steht als vorher. Im schriftlichen Verfahren ist eine Verschlechterung hingegen verboten.</p>



<p></p>



<p>Die Staatsanwaltschaft kann an der Hauptverhandlung teilnehmen.</p>



<p>Das Gericht entscheidet durch Urteil oder Beschluss wogegen grundsätzlich das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zulässig ist. Von einer Urteilsbegründung kann abgesehen werden, wenn alle, die zur Anfechtung berechtigt sind auf die Rechtsbeschwerde verzichten oder die Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist nicht eingelegt wurde.</p>



<p></p>



<p></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>WELCHE RECHTLICHEN FOLGEN HAT EIN EINSPRUCH?</strong></h3>



<p></p>



<p>Der Einspruch entfaltet aufschiebende Wirkung, d.h. der Bußgeldbescheid ist bis zur Entscheidung des Gerichts und damit bis zum Abschluss des Verfahrens nicht vollstreckbar. Das entsprechende Bußgeld muss bis dahin also erst einmal nicht gezahlt werden. Ein eventuelles Fahrverbot kann bis zur gerichtlichen Entscheidung ebenfalls nicht durchgesetzt werden.</p>



<p></p>



<p>Trifft das Gericht eine Entscheidung, geht diese der Behördenentscheidung vor. Der Bußgeldbescheid verliert seine Rechtsqualität und wird somit nicht rechtskräftig. Der Bußgeldbescheid kann diese jedoch zurückerlangen, wenn der Einspruch zurückgenommen wird oder der Einspruch rechtskräftig verworfen wird.</p>
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		<title>Zu schnell gefahren und geblitzt worden &#8211; Das ist zu tun</title>
		<link>https://bussgeld-kontrolle.de/zu-schnell-gefahren-und-geblitzt-worden-das-ist-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kemal Su]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:38:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören auf deutschen Straßen statistisch zu den häufigsten Verstößen gegen das Verkehrsrecht. Nach der großen Reform der Flensburger Punktekartei vom 01. Mai 2014 reichen wenige Punkte aus, um der Gefahr des Führerscheinentzugs ausgesetzt zu sein. Zugleich sind Bußgelder als primäres Sanktionsmittel eingeführt. STATIONÄRE RADARFALLEN Ähnlich einer Straftat ist eine Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der zugelassenen&#8230;</p>
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<p><strong>Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören auf deutschen Straßen statistisch zu den häufigsten Verstößen gegen das Verkehrsrecht. Nach der großen Reform der Flensburger Punktekartei vom 01. Mai 2014 reichen wenige Punkte aus, um der Gefahr des Führerscheinentzugs ausgesetzt zu sein. Zugleich sind Bußgelder als primäres Sanktionsmittel eingeführt.</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>STATIONÄRE RADARFALLEN</strong></h3>



<p>Ähnlich einer Straftat ist eine Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit zunächst zu ermitteln und aufzuklären. Anhaltspunkt für die Polizei ist in der Regel das Blitzerfoto einer stationären Radarfalle. Auf diesem ist zum einen der Fahrer als auch das&nbsp;&nbsp;KfZ-Kennzeichen mal besser, mal weniger gut erkenntlich. Da das KfZ-Kennzeichen aber zumeist sichtbar ist, stellt die Polizei den Bußgeldbescheid in der Regel dem Halter zu. So spart sich die Polizei zunächst aufwendige Ermittlungsmaßnahmen, um den ordnungswidrig handelnden Fahrer zu erforschen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>MOBILE RADARFALLEN</strong></h3>



<p>Werden Sie mit einer mobilen Radarfalle geblitzt und herausgewunken, ist klar, dass Sie das KfZ führten. In dieser Situation ist es möglich das Bußgeld direkt vor Ort zu bezahlen. Ob dies sinnvoll ist, ist Gegenstand folgender Ausführungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>ZU SCHNELL GEFAHREN, WAS KANN ICH TUN?</strong></h3>



<p>Sowohl der stationäre als auch der mobile Blitzvorgang und die Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler. Bezahlen Sie ein Bußgeld gleich vor Ort, ist es Ihnen nicht mehr möglich gegen dieses vorzugehen. Vorteil wäre jedoch, dass Sie sich durch die Barzahlung die Verwaltungskosten sparen, welche ansonsten dadurch entstehen, dass die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid erstellt. Abhängig von Höhe des Bußgeldes und der Überzeugungskraft des Blitzerfotos ist daher zu entscheiden, ob Sie das Bußgeld unmittelbar bezahlen oder nicht.</p>



<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist gegen diesen ein Einspruch statthaft. Wo und in welcher Frist der Einspruch einzulegen ist, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bußgeldbescheids.</p>



<p>Unabhängig von den Erfolgsaussichten des Einspruchs, ermöglicht Ihnen die Einlegung eines Einspruchs einen Zahlungsaufschub. Zudem vollstreckt die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid erst, wenn eine endgültige Gerichtsentscheidung feststeht. Bis dahin ist das vorliegende Bußgeld nicht zu bezahlen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>SOLL ICH DEN BUSSGELDBESCHEID ANFECHTEN</strong></h3>



<p><strong>Auch Behörden machen Fehler. Ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft, ist er anfechtbar.</strong></p>



<p>Oftmals unterlaufen den zuständigen Bußgeldstellen Formfehler. Um diese zu erkennen, ist eine Expertise mit Erfahrungswert notwendig. Übliche Fehler sind, dass der Adressat des Bußgeldbescheids nicht Führer des Fahrzeugs während der Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit war. Blitzerfotos sind oft undeutlich oder die Radarfallen nicht ordnungsgemäß geeicht. Wegen denn überlasteten Bußgeldstellen findet eine detaillierte Einzelfallprüfung selten statt.</p>



<p>Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt Sie die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. Das Verfahren geht daraufhin vor das örtlich zuständige Amtsgericht. Die endgültige Entscheidung hängt schließlich von der Überzeugung des Bußgeldrichters ab. Zweifel an der Täterschaft berücksichtigt das Gericht stets zu Gunsten des Bußgeldadressaten. Auch im Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten („in dubio pro reo“).</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>SOLLTE ICH EINEN RECHTSANWALT KONSULTIEREN?</strong></h3>



<p>Weiter gilt es zu bedenken, dass ein Einspruch die ausgesprochene Bußgeldhöhe nicht schützt. Ein Anfechtungsverfahren kann sowohl zur Verringerung als auch zur Erhöhung des Bußgelds führen.</p>



<p>Um effektiv gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Einem bestellten Rechtsanwalt ist es möglich, Beweisanträge zu stellen, welchen das Gericht in der Regel entspricht. Ein vor Gericht beantragtes Sachverständigengutachten kann beispielsweise die Eichung der Radarfallen überprüfen und in Zweifel ziehen. Weiter kann ein Sachverständigengutachten anhand des Blitzerfotos eine Personenidentität ausschließen oder bekräftigen. Ein privat eingeholtes Sachverständigengutachten hat diesen Beweiswert nicht.</p>


<div class="sabox-plus-item"><div class="saboxplugin-wrap" itemtype="http://schema.org/Person" itemscope itemprop="author"><div class="saboxplugin-tab"><div class="saboxplugin-gravatar"><img decoding="async" src="https://bussgeld-kontrolle.de/wp-content/uploads/2024/04/kemal_su.webp" width="100"  height="100" alt="" itemprop="image"></div><div class="saboxplugin-authorname"><a href="https://bussgeld-kontrolle.de/author/kemal/" class="vcard author" rel="author"><span class="fn">Kemal Su</span></a></div><div class="saboxplugin-desc"><div itemprop="description"><p>Rechtsanwalt für Verkehrsrecht<br />
Gründer von Bussgeld-Kontrolle.de</p>
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		<title>Geblitzt worden &#8211; Warum sich ein Einspruch lohnt</title>
		<link>https://bussgeld-kontrolle.de/geblitzt-worden-warum-sich-ein-einspruch-lohnt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kemal Su]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Sep 2023 16:38:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein flüchtiger Moment der Unaufmerksamkeit und schon blitzt es. Ein Bußgeldbescheid landet im Briefkasten und viele akzeptieren die Strafe resigniert. Doch das muss nicht der Endpunkt sein. Ein Einspruch kann sich lohnen und oft stehen die Chancen besser als gedacht. Im Folgenden erörtern wir, warum es sinnvoll ist, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Fehlende Beweise&#8230;</p>
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<p>Ein flüchtiger Moment der Unaufmerksamkeit und schon blitzt es. Ein Bußgeldbescheid landet im Briefkasten und viele akzeptieren die Strafe resigniert. Doch das muss nicht der Endpunkt sein. Ein Einspruch kann sich lohnen und oft stehen die Chancen besser als gedacht. Im Folgenden erörtern wir, warum es sinnvoll ist, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fehlende Beweise und Messfehler</h3>



<p>Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Oft können Messfehler vorliegen, die die Geschwindigkeitsüberschreitung falsch darstellen. Die verwendeten Blitzgeräte können fehlerhaft sein oder falsch bedient worden sein. Auch können technische Mängel, wie etwa eine mangelhafte Eichung oder eine veraltete Software, die Messung beeinträchtigen. Es lohnt sich daher, die Beweislage und die Methodik der Geschwindigkeitsmessung genau zu prüfen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Anwaltliche Beratung</h3>



<p>Ein erfahrener Verkehrsrechtler kann helfen, den Bußgeldbescheid zu überprüfen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs abzuwägen. Selbst wenn die Anwaltskosten zunächst abschrecken, können sie sich langfristig auszahlen, wenn dadurch eine hohe Strafe oder ein Fahrverbot verhindert wird. Eine professionelle Beratung kann auch dabei helfen, die eigenen Rechte und Möglichkeiten im Verfahren besser zu verstehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verjährung und formelle Fehler</h3>



<p>Es gibt eine Vielzahl von formellen Anforderungen an einen Bußgeldbescheid. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann der Bescheid anfechtbar sein. Beispielsweise muss ein Bußgeldbescheid innerhalb einer bestimmten Frist erlassen und zugestellt werden. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann der Bußgeldbescheid verjähren. Auch formelle Fehler im Bußgeldbescheid selbst können einen Einspruch rechtfertigen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erstmalige Verstöße und tätige Reue</h3>



<p>Ein erstmaliger Verstoß oder das Zeigen von Reue können sich mildernd auf die Strafe auswirken. Gerichte können bei der Bemessung der Strafe Ermessen zeigen, wenn der Betroffene Einsicht zeigt und bereit ist, seinen Fehler wiedergutzumachen. Dies kann durch den Besuch eines Fahrsicherheitstrainings oder einer verkehrspsychologischen Beratung geschehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit</h3>



<p>Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann viele Vorteile bringen. Er ermöglicht eine Überprüfung der Sachlage und kann Ungerechtigkeiten aufdecken. Auch wenn ein Einspruch Zeit und möglicherweise Geld kostet, kann er sich durch die Vermeidung einer ungerechtfertigten Strafe oder eines Fahrverbots langfristig lohnen. Eine anwaltliche Beratung kann dabei helfen, die richtige Strategie zu finden und die Chancen auf Erfolg zu maximieren.</p>



<p>Der Prozess mag anfangs mühsam erscheinen, doch mit der richtigen Unterstützung und dem notwendigen Wissen ausgestattet, kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein wirksames Mittel sein, um Gerechtigkeit zu erlangen und die persönlichen und finanziellen Belastungen zu minimieren.</p>
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