Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Bußgeldbescheid ungerecht ist, haben Sie das Recht, Einspruch dagegen einzulegen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nur 14 Tage nach Erhalt des Bescheides Zeit haben, Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, ist Ihr Einspruch nicht mehr gültig.
Mit unserem Einspruchgenerator können Sie kinderleicht und kostenlos einen professionellen Einspruch generieren:
Schritt 1: Wählen Sie Ihre Bußgeldstelle aus, tragen Sie das Aktenzeichen und das Briefdatum des Bußgeldbescheides ein.
Schritt 2: Geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift ein. Diese werden im generierten PDF als "Absender" erscheinen.
Schritt 3: Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, um das erstellte PDF umgehend zugesendet zu bekommen.
Es ist Ihr Recht, gegen Entscheidungen vorzugehen, die Sie als ungerecht empfinden. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit und verpassen Sie nicht Ihre Chance, Einspruch einzulegen!
Über 50% der Bußgeldbescheide enthalten Fehler
Fast alle Autofahrer*innen nehmen Bußgeldbescheide, beispielsweise für Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer) oder andere Verstöße, einfach hin. Dabei ist das Vertrauen in die Behörde bei weitem nicht so berechtigt, wie viele annehmen mögen. Mindestens die Hälfte aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und somit erfolgreich anfechtbar.
LASSEN SIE KEINE ZEIT VERSTREICHEN.
Sie haben gesetzlich 14 Tage Zeit, gegen Ihren Bußgeldescheid Einspruch einzulegen. Andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig. Ein drohendes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot wären dann nicht mehr zu verhindern.
UNSER DIENST IST FÜR SIE KOSTENLOS
Die Prüfung Ihres Bescheides sowie die Vermittlung Ihres Falles an eine unserer Partnerkanzleien sind für Sie komplett kostenlos. Nur die Partnerkanzleien erheben ein Honorar für die Verteidigung Ihres Falles. Sie sind Rechtsschutzversschert? Super, denn Ihre Versicherung übernimmt in der Regel sämtliche anfallenden Kosten.